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1-4er SET Montagewinkel 0%

Produktinformationen "1-4er SET Montagewinkel 0%"

Ab dem 1. Januar 2023 wird für dieses Produkt bei Verkäufen an Privatpersonen in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0% angewandt. Die Ausnahmen und befreiten Personengruppen sind unten aufgeführt.

Z Winkel Solarpanel Halterungen für den Außenseinsatz.

Aluminiumkonstruktion zur Wand-, Dachmontage für gerahmte Solarmodule. Bringen Sie Ihre Solarmodule bequem im Schrebergarten am Gartenhaus oder bei Platzproblemen auf dem Dach Ihres Wohnmobiles an. Der Satz besteht aus 4 Z-Haltewinkeln 100mm Seitenlänge. Passende Schrauben zur Befestigung des Solarmoduls sind im Lieferumfang enthalten.

Mit einem Set können Sie 1 Solarmodul montieren. Wählen Sie die benötigte Anzahl im Auswahlartikel aus, z.B. 3xSet für 3 Solarmodule.

Artikelmerkmale:

  • 100mm (Breite) Z-Winkel
  • Aluminium
  • Einfache Handhabung
  • Für Wand-, Dach-, Freiflächenmontage
  • inkl. Befestigungsschrauben
  • Vielseitig Einsetzbar

Einfache Installation, schnelle Inbetriebnahme und vorbereitete Materialien machen Ihren Aufbau zum Kinderspiel!

Die Halterungen sind speziell für gerahmte Solarmodule konzipiert und für den Außeneinsatz gedacht.

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Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

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